Wo darf man am Hallwilersee campen?

 

Kurz erklärt

Von Gesetzes wegen ist wild campen in der Schweiz nicht verboten. Was aber nicht heisst, dass es somit generell erlaubt ist. Es gelten die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückeigentümers.

 

Am Hallwilersee: Das Wildcampen oder das freie Übernachten im Camper oder Zelt ist ausserhalb von den offiziellen Campingplätzen rund um den Hallwilersee nicht erlaubt.

 


Zu den Campingplätze am Hallwilersee:

Campingplatz / Arbeiterstrandbad Tennwil 

Arbeiterstrandbad Tennwil
Strandbadweg 1
5617 Tennwil

+41 (0)56 667 14 34  

strandbad@tennwil.ch 

www.tennwil.ch

Camping-Seeblick Mosen 

Camping-Seeblick AG
Campingstrasse 5
6295 Mosen

+41 (0)41 917 16 66

infos@camping-seeblick.ch 

www.camping-seeblick.ch



 

Wo darf man in der Schweiz mit dem Wohnmobil übernachten?

 

Einmaliges Übernachten an

öffentlichen Orten: 

Es gelten die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückeigentümers. Erkundigen Sie sich immer vor Ort.

 

 

Auf öffentlichen Parkplätzen: 

  • Es gelten die Bestimmung der Gemeinde oder des Grundstückeigentümers.
  • Erkundigen Sie sich immer vor Ort.
  • Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen beachten. Das abgestellte Fahrzeug muss in einem offiziellen Parkfeld stehen und auf das Parkfeld passen.
  • Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen)

 

 Warum ist Wildcampen oft verboten?

  •  Zum Schutz von Natur und Wildtiere
  • Zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung
  • Zu Ihre Sicherheit: das ungeschützte Übernachten unter freiem Himmel birgt Gefahren. In der Schweiz könnten Sie in freier Natur von folgenden Gefahren überrascht werden: ein überraschend eintretender Sturm, umstürzende Bäume, sintflutartige Regenfälle, ansteigende Flüsse, Murgänge, Tierherden oder Wildtiere.