Hallwilersee
Region Hallwilersee
Der Hallwilersee und seine Ufer sind kantonales Schutzgebiet und Heimat vieler Pflanzen und Tiere. Rund um den See geben Informationstafeln Auskunft über Flora und Fauna. Womöglich treffen Sie aber auch auf einen Ranger, der gerne Ihre Fragen beantwortet. Die idyllische Hügellandschaft rund um den See, das mittelalterliche Schloss Hallwyl mit seiner volkskundlichen Ausstellung und die romantischen Schiffsrundfahrten machen den Hallwilersee und das Seetal zu einer kleinen Ausflugsregion.
Füttern von Wildtieren offiziell verboten
"Dein Futter macht uns krank!"
Die Tiere hören auf, nach natürlicher, artgemässer Nahrung zu suchen. Die einseitige Ernährung mit z.B. Brot liefert nicht die benötigten Nährstoffe und verursacht Mangelerscheinungen und Wachstumsstörungen. Brot verschimmelt zum Teil im Wasser und quillt im Magen der Vögel auf, was sie sehr krank machen kann.
Das zusätzliche Nahrungsangebot lockt übermässig viele Wasservögel an. Die Überpopulation führt zu erhöhter Konkurrenz sowie Aggressivität und fördert die Ausbreitung von Krankheiten und Parasiten. Füttern schadet den Wasservögeln. Brot enthält einige Inhaltstoffe, die für Vögel schädlich sind (z.B. Salz und Hefe) und ihnen Verdauungsprobleme bereiten. Zudem bindet das Füttern die Vögel an bestimmte Orte, was zur Verschmutzung von Wegen und Wiesen führt. Sie werden abhängig, betteln und streiten ums Futter.
Enten und Schwäne finden auch im Winter genügend Nahrung - ihre Mägen sind an Wasserpflanzen gewöhnt. Die gesunden, starken Tiere überleben und das natürliche Gleichgewicht (Anzahl Tiere) im Hallwilersee bleibt bestehen.
Seit 1.1.2023 ist im Kanton Aargau das Füttern von Wildtieren offiziell verboten.
§ 20 Artenschutz: Das Füttern von Wildtieren ist verboten, ausser in kleinen Mengen bei der Singvogelfütterung und der Lock Jagd gemäss §15 / Abs3.
Unterwegs mit dem SUP
auf dem Hallwilersee
SUP liegt voll im Trend – und das ist auch kein Wunder. Nicht nur, dass du diese Sportart im Handumdrehen erlernen kannst. Stand Up Paddling ist so vielseitig, dass fast jeder irgendeine Variante davon ausüben kann.
Mit einem SUP (Stand Up Paddle Board) auf dem Hallwilersee unterwegs zu sein, gehört zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten der Gäste am Hallwilersee. Jedoch kennen viele die geltenden Vorschriften nicht und sind sich den mit einhergehenden Gefahren auf dem See nicht bewusst.
Hier erfahrt ihr alles, was ihr über die Benützung eines SUP wissen müsst... SUP_Merkblatt_Rangerdienst-Hllwilersee PDF (215KB)
Ein SUP-Board gilt in der Schweiz im weitesten Sinne als Ruderboot oder Paddelboot. Stand Up Paddling ist auf allen Schweizer Seen und Flüssen erlaubt, außer
Schilfgürtel und Tierwelt sind sehr empfindlich.
Du musst deshalb mindestens 25 Meter Abstand zu Schilfgürtel, See-/Teichrosenbeständen und Wasservögeln halten.
Tipps zur Eigensicherung auf dem See
Ab 300m Entfernung vom Ufer und auf Flüssen musst du eine Schwimmhilfe
(50N Auftrieb) mitführen. Wir empfehlen, immer ein Rettungsmittel zu tragen
Kennzeichne dein SUP mit Name, Adresse und Telefonnummer
Zu den Offiziellen Informationen der Kantonspolizei Aargau:
Fahrverbot Aabach
Neu: Der Regierungsrat hat beschlossen, den Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl ab dem 1. Juli 2023 für jede Art von Schwimmkörper ganzjährig zu sperren. Die ganzjährige Sperrung entlastet das Schutzgebiet und verbessert insbesondere den Uferschutz und die ökologische Vernetzung des Aabachs.
Verboten sind Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art, insbesondere Gummiboote, Kajak, Kanu, SUP, Flosse, Luftmatratzen.
Die Badestellen am Aabach und neben der Schiffsanlegestelle Seengen (Frauen- und Männerbad) stehen den Badenden und Schwimmenden weiterhin zur Verfügung. Auch Schwimmen im Aabach ist weiterhin erlaubt.